FAQ – Häufig gestellte Fragen

Mitglied einer Zeittauschbörse kann jede urteilsfähige Person sein, die einen Beitrag, eine Dienstleistung oder ein Talent teilen oder in Anspruch nehmen kann und möchte.

Weshalb kann ich mich nicht einloggen, obwohl ich mich für die Zeittauschbörse registriert habe?

Die Registrierung ist eine Voranmeldung. Damit das Konto definitiv aktiviert werden kann, benötigt es die persönliche Abgabe der Beitrittserklärung an einem unserer Tauschtreffs. Die Beitrittserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung mit der Zeit-tauschbörse zur Einhaltung der Spielregeln und allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ist ein Eintrittsgespräch notwendig?

Das Eintrittsgespräch soll der Sicherung der Qualität dienen. Damit wir die Seriosität der Plattform und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen gewährleisten können, ist ein kurzes Eintrittsgespräch, sowie die Beitrittserklärung notwendig. Es dient dazu, dass sich ausschliesslich interessierte Personen anmelden. Ein Gespräch kann an jedem der Tauschtreffen geführt werden.

Solange es sich pro Jahr um wenige Stunden handelt, ist dies nicht erforderlich. Der erzielte Umsatz kann zwar grundsätzlich als selbständiges Einkommen betrachtet werden. Davon können jedoch die Gewinnungskosten abgezogen werden, welche in einer Zeittauschbörse mittelfristig und definitionsgemäss gleich gross sind.

Quelle: Zeittauschbörse St. Gallen

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